Betriebliche Versicherungen
& Schutz für die Familie

Winterdienst

Haftung und Infos zu Meldepflichten

Der Einsatz im Winterdienst sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn dort gibt es mehr zu beachten als man denkt. Denken sie deshalb immer daran, den Einsatz privater Fahrzeuge an Ihre Versicherung zu melden. Versäumen sie diese Anzeigepflicht, kann es in der Kaskoversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, oder zu Regressforderungen in der Haftpflichtversicherung von bis zu 10.000€ je Schadensfall.

Weiterhin sollten sie eine Erweiterung in Ihrer landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung in Betracht ziehen. Vor allem bei Aufträgen die sie über Ihren lokalen Maschinenring vermittelt bekommen, oder bei selbst organisierten Aufträgen, ist eine Erweiterung in der Betriebshaftpflicht sinnvoll, da sie sonst persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen haften.

Bitte melden sie den anstehenden Winterdienst ebenso schriftlich bei Ihrer Sozialversicherung, und geben sie auch dem zuständigen Finanzamt Bescheid, da zum Beispiel steuerbefreite Schlepper nicht gewerblich eingesetzt werden dürfen. Der Winterdienst bei privaten Firmen fällt jedoch eindeutig unter die gewerblichen Tätigkeiten.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer individuellen Bedürfnisse.

Kontakt aufnehmen