Rechtsschutzversicherung
Mit einer Rechtsschutzversicherung, die bestmöglich auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abgestimmt ist, verschaffen Sie sich die finanzielle Freiheit sich Ihr Recht erstreiten zu können. Im Forst- und landwirtschaftliche Rechtsschutzbereich besteht gewerblicher Versicherungsschutz für den landwirtschaftlichen Hof in seiner Tätigkeit und für die beschäftigten Personen.
Welche Versicherungssparten können über die landwirtschaftliche Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden?
- Im Privatrechtsschutz besteht Versicherungsschutz für privatrechtliche Streitigkeiten sowie als Arbeitnehmer für berufliche Streitigkeiten.
- Im Verkehrsrechtsschutz genießt der Versicherungsnehmer und alle mitversicherten Personen Rechtsschutz bei der Nutzung von seinen Motorfahrzeugen. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt nur für Pkw´s, Krafträder oder land- bzw. forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge.
- Für privat genutzte Immobilien, die selbst genutzt werden gilt bundesweiter Versicherungsschutz ohne die Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl.
- Landwirtschaftlich Genutzte Immobilien in Deutschland und in unmittelbarer grenzlicher Nähe sind über den Immobilien Rechtsschutz mitversichert, unabhängig davon ob sie persönliches Eigentum sind oder diese gemietet oder gepachtet sind.
- Der Spezial-Straf-Rechtsschutz versichert wird, sind der landwirtschaftliche Unternehmen als Versicherungsnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Organmitglieder und alle Betriebsangehörigen in ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer abgesichert.
- Als besonderen Baustein können Landwirte bei uns den Einschluss des sogenannten Cross Compliance-Rechtsschutz vereinbaren. Hier besteht in Verwaltungsverfahren wegen der Kürzung von EU-Subventionen, die an die Einhaltung der Cross-Compliance-Richtlinien gekoppelt sind Verssicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten.
Wir bieten Spezialkonzepte für die Landwirtschaft an, die insbesondere den Versicherungsschutz für Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren, den Spezialstrafrechtsschutz und Rechtsschutz bei Cross Compliance-Verstößen beinhaltet.