Betriebliche Versicherungen
& Schutz für die Familie

Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung, die bestmöglich auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abgestimmt ist, verschaffen Sie sich die finanzielle Freiheit sich Ihr Recht erstreiten zu können. Im Forst- und landwirtschaftliche Rechtsschutzbereich besteht gewerblicher Versicherungsschutz für den landwirtschaftlichen Hof in seiner Tätigkeit und für die beschäftigten Personen.

Welche Versicherungssparten können über die landwirtschaftliche Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden?

  • Im Privatrechtsschutz besteht Versicherungsschutz für privatrechtliche Streitigkeiten sowie als Arbeitnehmer für berufliche Streitigkeiten.
  • Im Verkehrsrechtsschutz genießt der Versicherungsnehmer und alle mitversicherten Personen Rechtsschutz bei der Nutzung von seinen Motorfahrzeugen. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt nur für Pkw´s, Krafträder oder land- bzw. forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge.
  • Für privat genutzte Immobilien, die selbst genutzt werden gilt bundesweiter Versicherungsschutz ohne die Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl.
  • Landwirtschaftlich Genutzte Immobilien in Deutschland und in unmittelbarer grenzlicher Nähe sind über den Immobilien Rechtsschutz mitversichert, unabhängig davon ob sie persönliches Eigentum sind oder diese gemietet oder gepachtet sind.
  • Der Spezial-Straf-Rechtsschutz versichert wird, sind der landwirtschaftliche Unternehmen als Versicherungsnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Organmitglieder und alle Betriebsangehörigen in ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer abgesichert.
  • Als besonderen Baustein können Landwirte bei uns den Einschluss des sogenannten Cross Compliance-Rechtsschutz vereinbaren. Hier besteht in Verwaltungsverfahren wegen der Kürzung von EU-Subventionen, die an die Einhaltung der Cross-Compliance-Richtlinien gekoppelt sind Verssicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten.

Wir bieten Spezialkonzepte für die Landwirtschaft an, die insbesondere den Versicherungsschutz für Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren, den Spezialstrafrechtsschutz und Rechtsschutz bei Cross Compliance-Verstößen beinhaltet.