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Ernteverbot bei Afrikanischer Schweinepest – jetzt vorsorgen mit der MRVV!

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Deutschland erreicht!

Inzwischen gibt es 20 bestätigte Fälle - die Zahl steigt weiter.

Noch können Sie sich in vielen Postleitzahl- Gebieten gegen ASP versichern!

(Stand 24.09.2020)

 

Was bedeutet dies für meinen landwirtschaftlichen Betrieb?

Angenommen, es wird ein mit ASP infiziertes Wildschwein gefunden. Es wird dann von den Behörden ein Sperrgebiet von 3 bis 10 km Umkreis am Fundort eingerichtet, z.B. mit elektrischen Zäunen. Darüber hinaus gibt es eine Pufferzone als Beobachtungsgebiet von weiteren 15 km Umkreis. Innerhalb dieser Gebiete kann die Nutzung der land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücke verboten oder eingeschränkt werden und zwar für die Dauer von bis zu mehreren Monaten – in Tschechien bspw. 9 Monate oder exakt 228 Tage. Dies hat also Auswirkungen auf die Ernte, auf Bodenarbeiten, auf die Fruchtfolge, etc.

Für Schweinebetriebe ist die Verwendung von Tierfutter, das aus dem Gebiet der Sperrzone bezogen wurde, verboten. Weiterhin sind Tiertransporte nur mit strengen Ausnahmeregelungen möglich. Gülle und Mist darf nicht oder nur mit behördlicher Genehmigung vom Betrieb verbracht werden. Danach greifen zudem Maßnahmen der Schweinehygieneverordnung.

Auch für Betreiber von Biogasanlagen kann dies Auswirkungen haben, denn die Berechnung für den Anspruch auf den Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen ist sehr komplex geregelt und kann von einem ASP-Fall erheblich beeinflusst werden.

Der Gesetzgeber arbeitet derzeit noch an Entschädigungen für den entgangenen Deckungsbeitrag, z.B. 449 € / ha Silomais, 596 € / ha Körnermais, 768 € / ha Raps, 691 € / ha Weichweizen, 357 € / ha Hartweizen, 1.450 € / ha Zuckerrüben und 23.626 € / ha Sonderkulturen wie Baumschulen und Rebfläche.

Hier hilft die Ernteverbotsversicherung über die MRVV, den entstehenden Ernteverlust zu minimieren.

Sprechen Sie uns jetzt an! Ihren Ansprechpartner finden Sie unter dem Reiter „In Ihrer Nähe“.

(Halten Sie für ein unverbindliches Angebot bitte Ihre Fruchtarten, sowie Hektaranzahl und Hektarpreise bereit)